heise: Tempolimit: Raser können sich nicht auf unklare Beschilderung berufen
Wer zu schnell fährt, kann sich im Zweifelsfall nicht auf eine aus seiner Sicht unklare Beschilderung berufen, um einem Bußgeld zu entgehen.
Eine auch nur eventuell unklare Beschilderung eines Tempolimits führt nicht dazu, dass sich ein Autofahrer bei einer Missachtung darauf berufen kann, um einer Strafe zu entgehen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat diese Auffassung bestätigt. Unter Umständen muss der Verkehrssünder damit rechnen, Vorsatz unterstellt zu bekommen, was eine nochmals höhere Strafe nach sich ziehen kann. (weiter)
Gedanken dazu: Interessant wäre es welche Folgen dieses Urteil für andere Bereiche der StVO haben könnte. Den das was im Urteil zu kognitiven Fähigkeiten etc. steht, könnte man durchaus auch auf anderes regelwidriges Verhalten im Straßenverkehr anwenden. Was meint Ihr?
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