Das rumänische Verfassungsgericht hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass die 9,4 Millionen im ersten Wahlgang abgegebenen Stimmen durch die Permanente Wahlbehörde (AEP) neu ausgezählt werden müssen. Dem Antrag, die die Wahl für ungültig zu erklären, wurde nicht stattgegeben.
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