Bei #Stromspeichern werden die Standortgemeinden am Gewerbesteueraufkommen der Anlagenbetreiber beteiligt, wie dies bei #Wind und #Solaranlagen bereits der Falls ist.
(Bundesrat)
Sofern Gewinne gemacht werden, die oberhalb der Freibeträge liegen. Nur dann nehmen Gemeinden Gewerbesteuer ein.