Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat der Zweite Senat des #Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge verworfen, die sich gegen die Einberufung des 20. Deutschen Bundestages zu Sondersitzungen am 13. und 18. März 2025 richten.
Die Antragstellenden, unter anderem die Vor-Fraktion Die #Linke im 21. Deutschen Bundestag und die #AfD-Fraktion im 20. Deutschen #Bundestag sowie mehrere – nach dem vorläufigen amtlichen #Endergebnis – neu gewählte #Abgeordnete dieser Parteien, halten die Einberufung des 20. Deutschen Bundestages insbesondere deswegen für pflichtwidrig, weil vielmehr der neu gewählte Bundestag so schnell wie möglich einzuberufen sei. Dies dürfe nicht durch eine Einberufung des alten Bundestages blockiert werden, wenn der neue Bundestag – wie hier – bereits konstituierungsfähig sei.
Text im Internet [www.bundesverfassungsgericht.de]#CapitalismIsADeathCult #Demokratie