Hallo liebe Mitpetent*innen und Interessierte,
ich habe eine gute und eine nur so semi-gute Nachricht.
Zuerst die Gute: Ich als Petition für ein #AfDverbot wurde angenommen! \o/
Die nur so semi-Gute: Der Ausschuss hat entschieden, daß nicht ich sondern eine andere von mehreren Petitionen mit der gleichen Intention als Hauptpetition behandelt wird. Zu den Kriterien seiner Entscheidung hat er sich leider nicht geäußert.
Auch bittet er um viel Geduld, was auf ein längeres Verfahren hindeutet.
Mein Petent meint, daß sich fast alle Parlamentarier*innen, und damit auch der Petitionsauschuss des Bundestages, zum Thema #AfDverbot bis zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster Mitte März ein Stück weit wegducken, und erst danach Dynamik in die Diskussion und ggfs. in die Verfahren zu einem #AfDverbot kommen wird.
Ich werde Euch hier weiter zur #Petition161 auf dem Laufenden halten, und vermehrt auch über Diskussionsbeiträge dazu berichten.
Danke für Eure Aufmerksamkeit!
PS: Bei dem o.g. Verfahren handelt es sich um das Berufungsverfahren zur Klage der AfD gegen die Einstufung der Partei und ihrer Jugendorganisation als rechtsextremistisch.
Aktueller Verfahrenstand ist die Ablehnung auch des 3. Befangenheitsantrags der AfD, und die Terminierung der Berufungsverhandlung am 12./13.März, zu der ein Urteil durch das OVG Münster erwartet wird.
PPS: Auch der #Verfassungsschutz wartet auf das Urteil aus Münster.
Mit der erwarteten geheimdienstlichen Einstufung der Gesamtpartei als "gesicherte rechtsextremistische Bestrebung" kommt die AfD einer Disqualifikation durch das Bundesverfassungsgericht dann einen formellen Schritt näher.
@niewieder Vielleicht scheiterte ja ein AfD-Verbotsverfahren daran, daß seinerzeit der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, ein gewisser Herr Maaßen, zu viele V-Leute eingeschleust hat.
Nicht, um sie effektiver zu beobachten, sondern in der Absicht, sie gegen ein Verbot zu immunisieren.