Registrierung der Wähler im Freistaat #Bremen während der #Märzrevolution 1848. Neben dem #Geburtsschein hat auch noch der #Huldigungsschein verlangt werden können. https://books.google.de/books?id=1NdDAAAAcAAJ&pg=PA23
Entgegen dem Reichsgesetz hats übrigens im revolutionären #Holstein noch keine #Wählerverzeichnisse gegeben; in #Dänemark war wohl die #Bürokratie weniger weit fortgeschritten als in den deutschen Staaten.
Der #Huldigungseid in #Bremen war wohl für Einwohner ohne #Bürgerrecht, also Einsassen des bremischen Landgebiets außerhalb von Alt-, Neu- und Vorstadt sowie heimatberechtigte Bevölkerung ohne Bürger- bzw. Einsassenrecht. 1848/1849 sind die alle »Genossen des Bremischen Staats« geworden. Staatsbürger waren Genossen, die einen Eid geleistet haben. https://www.oberneuland.info/kultur/der-buerger-eid/ #WahlThread [1/11]
Der handschriftliche Text auf der #Urkunde besagt, dass er zuvor die Niederlassungserlaubnis als [Köther?] in #Butendiek erhalten hat, also entgegen dem Text dazu kein #Bürger. Bemerkenswert am #Wahlverfahren ist, dass es damals schon nicht nur Registrierung, sondern auch #Wahlbenachrichtigungen bzw. #Wahlscheine und amtliche #Stimmzettel mit vorher feststehenden #Wahlvorschlägen gegeben hat. [2/11]
Die Methode war aber wie bei Aufstellungsversammlungen: Alle Wähler im Wahlbezirk haben sich versammelt und erstmal Kandidaten aufgestellt, wozu 5 Unterstützer nötig waren. Die Kandidaten sind dann nummeriert worden, und auf den Stimmzettel haben diese Nummern geschrieben werden müssen (wie heute z. B. in #Finnland). Zu viele, zu wenige oder doppelte Nummern oder Name statt Nummer war ungültig. [3/11]
1848 waren in den 18 #Kirchspielen plus #Bremerhaven 2 bis 50 Leute nach relativer Mehrheit zu wählen (insgesamt 300). 1849 hats dann 20 gleichmäßigere Wahlbezirke mit 12 bis 20 #Abgeordneten gegeben, wovon bei den weiteren Wahlen alle 2 Jahre bloß jeweils die Hälfte zu ersetzen war. 1851 haben die Wahlen noch stattgefunden, aber die Rückabwicklung der #Revolution war schon am Laufen. [4/11]
Ab 1854 war das Wahlverfahren weitgehend wie vorher (#Bürgerschaft auf 150 Sitze halbiert und #Wahlen alle 3 auf 6 Jahre), aber faktisch dann Klassenwahlrecht. Nominell waren es 8 Klassen nach Stand bzw. Wohnort, aber die gewöhnlichen Bewohner der Städte #Bremen, #Vegesack und #Bremerhaven haben zusammen bloß noch 42 der 150 Sitze gewählt, und die in je 3 Steuerklassen. Ohne Abgabenleistung garkein #Wahlrecht mehr (hat aber keine #Einkommensteuer sein müssen). [5/11]
Das #Wahlsystem zum #Senat erinnert schon fast an die #Dogen von #Venedig. Wahl war lebenslänglich, und bei nötigem Ersatz haben Restsenat und #Bürgerschaft zusammen 3 #Wahlmänner aus dem Senat und 10 aus der Bürgerschaft gewählt (wie bei unechter #Teilortswahl, wenn diese ohne Wahlvorschläge). [6/11]
Diese 13 Wahlmänner haben 3 wählbare Staatsbürger als Kandidaten gewählt. Für die war absolute Mehrheit nötig; wenn die weniger als 3 erreicht haben, sind iterativ die Gewählten und der mit den wenigsten Stimmen weggelassen worden (bei #Patt auf die wenigsten Stimmen erstmal Stichwahl). Bei mehr als 3 mit absoluter Mehrheit hat es wohl unter denen iterative #Stichwahl gegeben (nicht ganz klar). [7/11]
Nachdem dem Wortlaut nach auch da sofort der mit den wenigsten Stimmen wegzulassen war, wär das aber nur bei 5 relevant (mehr können bei 13×3 Stimmen keine absolute Mehrheit haben). Aus den 3 so ermittelten Kandidaten haben dann Restsenat und Bürgerschaft gewählt, gegebenenfalls mit Stichwahl. Alles geheim, ohne Diskussion und Nichtannahme der Wahl »durchaus unzulässig«. Aber explizit Wiederholung, wenn der Gewählte die Berufung ablehnt. [8/11]
1852 hats schon ein von der #Verfassung abweichendes Verfahren gegeben. #Wahlmänner waren 5:5, die mit absoluter Mehrheit (wohl wie oben) separat gewählt worden sind. Bei der Bürgerschaft sind erstmal 5 Abteilungen ausgelost worden, die je 1 Wahlmann gewählt haben. Außerdem hat jede Abteilung der Bürgerschaft 3 Kandidaten gewählt (wohl auch wie oben). Die Wahlmänner haben dann im Prinzip mit #Zustimmungswahl über die gesammelten Kandidaten abgestimmt. [9/11]
Gewählt waren aber nur die mit absoluter Mehrheit. Wenn das mehr als 3 waren, sind unter denen wieder iterativ mit absoluter Mehrheit 3 gewählt worden. Bei weniger als 3 ist das Verfahren samt Auslosung der Abteilungen für die noch fehlenden Kandidaten wiederholt worden. Aus den 3 endgültigen Kandidaten hat dann nur die Bürgerschaft ohne Restsenat gewählt. [10/11]
Mit Entwicklung der #Parteien und in der Folge der #Verhältniswahl sind solche #Wahlverfahren leider in Vergessenheit geraten. Innerhalb der Parteien scheitert Verglichbares wohl daran, dass sich Kandidaten heute offensiv selber vorschlagen (was Wahlgesetze fast nie so nachvollzogen haben).
Quellen: https://www.verfassungen.de/hb/verf48-i.htm
1848: https://books.google.de/books?id=1NdDAAAAcAAJ&pg=PA21
1849: https://books.google.de/books?id=HxdGAAAAcAAJ&pg=PA65 (Bekanntmachung der Wahldeputation Seite 311)
1852: https://books.google.de/books?id=QBdGAAAAcAAJ&pg=PA41
1854: https://books.google.de/books?id=YxdGAAAAcAAJ&pg=PA30
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