"Mein Justizpostfach" ist rechtlich KEIN Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach, aber dennoch über die URL https://ebo.bund.de/ erreichbar. Hä?
@MBrandtner Die Nutzung einer bestimmten Internetadresse bedeutet nicht automatisch, dass die nutzende Organisation rechtlich zu der Organisation gehört, die die übergeordnete Domäne betreibt – oder irre ich mich da?
@MichaelB Nein, aber es ist doch hochgradig verwirrend?
Mich selbst nicht, bin allerhand gewohnt. Andere schon.
@MBrandtner
Es bietet, leider, nicht die volle Funktionalität des EBO, aber genügt um den OZG gerecht zu werden,l. Das heißt, dass ich Behörden, Gerichte und öffentliche Stellen darüber rechtlich sicher erreichen kann. Der Rückweg ist möglich, aber rechtlich noch nicht als verifizierter Zustellweg anerkannt, da es der Möglichkeit der Erstellung eines digitalen Empfangsbekenntnises in Form der xjustiz.xml im MJP mangelt.
@MBrandtner
Etwas technischer: Es ändert sich durch die eingesetzte Software sogar die Nachrichten-ID. Ein Empfangsbekenntnis würde als nicht auf die abgesendet ID lauten. Da muss nachgearbeitet werden,aber das OZG hat halt gefordert, dass Bürger*innen kostenlos Zugang haben, als hat eine Firma, die auch kostenpflichtige Software für das EBO schreibt das da fabriziert. Ein Schelm, wer dabei an Gewinnmaximierung denkt.
@danielle Danke, dass du dein Fachwissen geteilt hast!