@upgradetofreedom Ich zitier hier mal #DSGVO / #GDPR: Art. 12(3) "Der Verantwortliche stellt der betroffenen Person Informationen über die auf Antrag gemäß den Artikeln 15 bis 22 ergriffenen Maßnahmen unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zur Verfügung." Die einschlägigen Artikel findest Du z.B. hier: https://dsgvo-gesetz.de/art-12-dsgvo/